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15. May 2020 05:42
Tags: BND internet überwachung tl;dr < headline reicht
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micc 2 years ago
"Überwachung im Ausland
Verfassungsgericht kippt BND-Abhörpraxis

Stand: 19.05.2020 10:24 Uhr

Die derzeitige Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland verstößt gegen Grundrechte. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und eine bessere Kontrolle des BND gefordert.

Von Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion

Die anlasslose Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Ausland verstößt gegen Grundrechte. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde gegen das Ende 2016 reformierte BND-Gesetz statt.

Geklagt hatten unter anderem mehrere ausländische Investigativ-Journalisten. Sie befürchten, dass ihre Telekommunikations- oder Internetdaten vom deutschen Auslandsgeheimdienst BND abgeschöpft werden. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden: Sie und alle anderen ausländischen Staatsbürger, die im Ausland leben, können sich ebenfalls gegenüber deutschen Behörden wie den BND auf die deutschen Grundrechte berufen. Das war höchstrichterlich bisher nicht geklärt und ist eine sehr wichtige verfassungsrechtliche Grundsatzentscheidung.

Überwachung ohne Anlass grundsätzlich gebilligt

Dass der BND ohne konkreten Anlass im Ausland Telefonate, E-Mail-Kommunikation und dergleichen abschöpft, haben die Verfassungsrichter grundsätzlich gebilligt. Dies sei wichtig für die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands. Dies müsse mit Blick auf die Grundrechte der Betroffenen aber in verhältnismäßiger Weise geschehen. Dafür reichten die derzeitigen Vorschriften bei Weitem nicht aus, so die Richter. Erforderlich sei eine deutlich bessere Kontrolle des BND durch ein eigenständiges, unabhängiges Organ.

Daten an ausländische Partnerdienste dürfe der BND nur in besonders wichtigen Fällen weitergeben, etwa wenn es darum geht, einen Terroranschlag zu verhindern. Der Gesetzgeber muss nach dem Urteil bis spätestens Ende 2021 die Vorschriften ändern."
www.tagesschau.de/inland/bnd-gesetz-107.html