"Das im Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft erstellte Gutachten zur Auslegung von § 11b des bundesdeutschen Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzuchten) aus dem Jahr 1999 kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei Sphynx-Katzen dann um Qualzuchten handelt, wenn den Tieren die Tasthaare fehlen.[2]"
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